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Petition!

Zur Ehe gezwungen

 «Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.»

(Art. 16, Abs. 2 Allg. Erklärung der Menschenrechte)

Zwangsverheiratungen und -ehen sind weltweit verbreitet – und es gibt sie auch in der Schweiz. Junge Frauen und Männer, sogar Minderjährige, werden gegen ihren Willen verheiratet, müssen Kinder zur Welt bringen und sind gezwungen, in ihrer Ehe zu bleiben.

Zwangsverheiratungen verletzen nicht nur nationales Recht, sondern auch fundamentale Menschenrechte der Betroffenen, nämlich das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit, körperliche und psychische Unversehrtheit und Bildung. Frauen und Männer mit unterschiedlichem kulturellem und religiösem Hintergrund sind betroffen. Nicht jede arrangierte Ehe ist eine Zwangsehe.

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