3. Vereinszugehörigkeit
Mitglieder des Vereins TERRE DES FEMMES Schweiz sind alle Frauen, die sich gegenüber den Zielen des Vereins solidarisch erklären und sich für deren Verwirklichung einsetzen.
Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung (MV) festgesetzt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des aktuellen Jahresbeitrags und verfällt mit der ausbleibenden Einzahlung des Jahresbeitrags. Sie kann jederzeit gekündigt werden.
Männer sind nicht stimmberechtigt, können aber Passivmitglieder sein. Die Höhe der Passivmitgliedschaft entspricht derjenigen der Mitgliedschaft. Die Passivmitgliedschaft steht auch Frauen offen.
Der Einzelmitgliederbeitrag und der Kollektiv-Mitgliederbeitrag werden durch die MV festgelegt. Der Austritt ist jederzeit möglich.