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Vereinsstatuten
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Gründungsversammlung
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Vereinsstatuten

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Verein TERRE DES FEMMES Schweiz – Menschenrechte für die Frau“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Sitz des Vereins ist Bern. Mit dem Verein TERRE DES FEMMES Deutschland, der seinen Hauptsitz in Tübingen hat, besteht eine vertragliche Vereinbarung betreffend Zusammenarbeit (gemeinsame Projekte, öffentlicher Auftritt, gegenseitige Unterstützung etc.).TERRE DES FEMMES Schweiz  ist eine unabhängige Organisation, d.h. die strategisch-politischen Entscheidungen sind an die Schweizer Verhältnisse angepasst.